Verwaltungsgerichtshof
03.09.2024
Ra 2023/09/0140
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/09/0141
Ein für eine bestimmte Person ausgestelltes ärztliches Gutachten, mit dem das Risiko einer konkreten Impfung für eine individuelle Patientin beurteilt werden soll, ist von Paragraph 55, ÄrzteG 1998 umfasst (VwGH 22.3.2023, Ra 2022/09/0122).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090140.L03