Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/09/0043 E 10. September 2015 VwSlg 19196 A/2015 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Genehmigung von elektronisch erstellten Erledigungen kann statt durch die Unterschrift auch durch ein Verfahren zum Nachweis der Identität und Authentizität iSd Paragraph 2, Ziffer eins und 5 E-GovG 2004 erfolgen. Je nach technischorganisatorischer Umsetzung in einem elektronischen Aktenverwaltungssystem der Behörde kann die Identität zB auch durch ein Berechtigungs- und Rollenkonzept und die Authentizität durch einen Änderungsschutz oder die gesicherte Nachvollziehbarkeit von an Dokumenten vorgenommenen Änderungen gewährleistet sein (Erl zur Regierungsvorlage 294 BlgNR 23. GP, 12 f).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023090052.L01