Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0002

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/09/0003

Rechtssatz

Der Begriff des Ansehens der österreichischen Ärzteschaft hat einen Inhalt, der aus den allgemeinen gesellschaftlichen Anschauungen und den gefestigten Gewohnheiten des Ärztestandes festgestellt werden kann (VwGH 15.7.2015, Ro 2014/09/0064; VfSlg 6026).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090002.L08