Verwaltungsgerichtshof
05.09.2024
Ra 2023/09/0002
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/09/0003
Der Begriff des Ansehens der österreichischen Ärzteschaft hat einen Inhalt, der aus den allgemeinen gesellschaftlichen Anschauungen und den gefestigten Gewohnheiten des Ärztestandes festgestellt werden kann (VwGH 15.7.2015, Ro 2014/09/0064; VfSlg 6026).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090002.L08