Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0002

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/09/0003

Rechtssatz

Der Arzt schuldet bei ärztlichen Konsultationen eine nach Maßgabe der ärztlichen Sorgfalt und Stand der Wissenschaft entsprechende Beratung und Aufklärung. Er hat den um Rat fragenden Patienten eine pflichtgemäße Antwort zu geben, damit diese eine entsprechende Entscheidungsgrundlage erhalten. Den Arzt trifft zudem eine Verpflichtung durch entsprechende Fragestellungen für eine gebotene sorgfältige Anamnese und Diagnostik zu sorgen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090002.L06