Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0002

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/09/0003

Rechtssatz

Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, wofür der aktuell anerkannte Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft maßgeblich ist (OGH 4.8.2009, 9 Ob 64/08i).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090002.L05