Verwaltungsgerichtshof
05.09.2024
Ra 2023/09/0002
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/09/0003
Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, wofür der aktuell anerkannte Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft maßgeblich ist (OGH 4.8.2009, 9 Ob 64/08i).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090002.L05