Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/08/0106

Rechtssatz

Die Zurverfügungstellung notwendiger Betriebsmittel durch den Dienstnehmer lässt für sich nicht schon den Schluss zu, dass die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch die Beschäftigung nicht weitgehend ausgeschaltet wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023080106.L03