Verwaltungsgerichtshof
08.09.2023
Ra 2023/08/0106
Die Zurverfügungstellung notwendiger Betriebsmittel durch den Dienstnehmer lässt für sich nicht schon den Schluss zu, dass die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch die Beschäftigung nicht weitgehend ausgeschaltet wäre.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023080106.L03