Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/08/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/10/0033 B 30. April 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4 a, VwGG wurde nicht gestellt. Die Revision war daher gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG zurückzuweisen. Angesichts dessen erübrigt sich ein Verbesserungsauftrag an die Revisionswerberin hinsichtlich des Umstandes, dass die Revision nicht durch einen Rechtsanwalt abgefasst und eingebracht worden ist vergleiche Paragraph 24, Absatz 2, VwGG).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023080080.L01