Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2023/08/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/08/0051 E 15. Mai 2013 RS 8

Stammrechtssatz

Qualifizierte sachliche Entscheidungsbefugnisse können einen gewissen Spielraum für eine eigenständige (uU auch unternehmerische) Gestaltung der Tätigkeiten eröffnen vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 1995, Zl. 92/08/0213, und vom 20. September 2006, Zl. 2003/08/0274). Derartige Dispositionsmöglichkeiten stärken - insbesondere bei fehlender Einbindung in eine Betriebsorganisation - die Sphäre persönlicher Ungebundenheit und sprechen für das Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023080037.L03