Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/08/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/08/0013 E 20. Dezember 2021 RS 8

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG hat der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Es bedarf daher einer Identifizierung der Tat (unter anderem) nach Ort und Zeit, wobei eine Ungenauigkeit bei der Konkretisierung dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung hat, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und keine Gefahr der Doppelbestrafung bewirkt wird vergleiche VwGH 13.8.2019, Ra 2019/03/0068).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080016.L01