Verwaltungsgerichtshof
06.06.2024
Ra 2023/07/0093
GRS wie 2011/07/0235 E 20. September 2012 VwSlg 18482 A/2012 RS 5
Eine Legaldefinition des Begriffes "Deponiebetreiber" ist im AWG 2002 nicht enthalten. Nach dem Wortsinn umfasst der Begriff des "Betreibens" einer Deponie ein breites Spektrum von Sachverhalten, sodass eine abschließende Definition des Betreibers nicht gegeben werden kann. Ob jemand als Betreiber einer Deponie angesehen werden kann, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalles ab vergleiche E 13. Dezember 2007, 2006/07/0084).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070093.L02