Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2024

Geschäftszahl

Ro 2023/07/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2023/07/0025 E 19. November 2024 RS 4

Stammrechtssatz

Die Revisionsbeantwortung des LH ist zurückzuweisen, wenn ihm keine Stellung als mitbeteiligte Partei im Sinne des Paragraph 21, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG zukommt. Daran änderte auch nichts, dass er vom VwG (irrtümlich) zur Erstattung einer Revisionsbeantwortung aufgefordert wurde (VwGH 27.9.2022, Ra 2021/11/0160).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023070027.J04