Verwaltungsgerichtshof
14.03.2024
Ro 2023/07/0001
Das im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, MinroG 1999 für grundeigene mineralische Rohstoffe geforderte Tatbestandsmerkmal "Aufbereiten" (Paragraph eins, Ziffer 3, MinroG 1999) ist dem Anwendungsbereich des MinroG 1999 nur dann zuzuordnen, soweit es durch den Bergbauberechtigten im betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen oder Gewinnen erfolgt (VwGH 8.10.1996, 94/04/0058; Regierungsvorlage 1428 BlgNR 20. Gesetzgebungsperiode Es muss zwischen dem Aufbereiten und dem Aufsuchen und Gewinnen eine enge Verbindung bestehen. Die Gesetzesmaterialien stellen jedenfalls auf einen räumlichen Zusammenhang ab, aber auch auf einen durch betriebliche Einrichtungen Regierungsvorlage 1428 BlgNR 20. Gesetzgebungsperiode Insoweit ist eine gewisse Nähe zu den Maßstäben des gewerblichen Betriebsanlagenrechtes zur Bestimmung der Einheit der Betriebsanlage nicht von der Hand zu weisen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023070001.J08