Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2023/05/0255

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Widmung "gemischtes Baugebiet" kann sich der Nachbar im Fall einer baulichen Anlage, auf die das gewerbliche Betriebsanlagenrecht zur Anwendung kommt, nicht erfolgreich auf die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte nach Paragraph 134 a, Absatz eins, Litera e, leg. cit. berufen vergleiche VwGH 24.4.2007, 2006/05/0005, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023050255.L06