Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2023/05/0216

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/05/0218 B 27. Oktober 2023 RS 5

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, vermag die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen, wenn das VwG diese Frage fallbezogen vertretbar gelöst hat vergleiche zum Ganzen VwGH 16.11.2022, Ra 2022/06/0126, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023050216.L06