Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0075

Rechtssatz

Es ist zwar unzweifelhaft, dass eine fortdauernde Videoüberwachung einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten darstellt. Es hat jedoch auch im Fall einer "fortdauernden Videoüberwachung" eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, ua. mit dem Umfang der fraglichen Verarbeitung und deren Auswirkungen auf die betroffene Person, zu erfolgen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040075.L19