Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0075

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des EuGH haben Verordnungen - wie die DSGVO - nach Artikel 288, AEUV sowie aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären vergleiche EuGH 15.6.2021, C-645/19, Facebook Ireland ua, Rn. 110).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040075.L02