Verwaltungsgerichtshof
22.10.2025
Ra 2023/04/0075
Nach der Rechtsprechung des EuGH haben Verordnungen - wie die DSGVO - nach Artikel 288, AEUV sowie aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären vergleiche EuGH 15.6.2021, C-645/19, Facebook Ireland ua, Rn. 110).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040075.L02