Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2025

Geschäftszahl

Ro 2023/04/0026

Rechtssatz

Zufolge Paragraph 9, Absatz eins, E-ControlG kann die E-Control gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die eine Amtshandlung der E-Control zum Gegenstand haben, Revision wegen Rechtswidrigkeit an den VwGH erheben. Nach den Erläuterungen (IA 2323/A 24. Gesetzgebungsperiode sind Amtshandlungen "Bescheide der E-Control sowie Eingaben im Rahmen ihrer Parteistellung". Die E-Control ist somit von Gesetzes wegen ermächtigt, Revision wegen Rechtswidrigkeit zu erheben vergleiche auch VwGH 16.3.2016, Ro 2014/04/0072, 0073, Pkt. römisch zwei.2.3.).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023040026.J05