Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0018

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/04/0204 E 30. Juni 2004 RS 6 (hier ohne den Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Gegenstand der Genehmigung ist die KONKRETE BETRIEBSANLAGE, wie sie anhand der Projektunterlagen beantragt worden ist. Ein konsenswidriger Betrieb der (unter Auflagen genehmigten) Betriebsanlage bzw. mögliche künftige Entwicklungen, die eine Änderung der Betriebsanlage darstellen würden, sind dem Konsenswerber im Bewilligungsverfahren nicht zu unterstellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023040018.L02