Verwaltungsgerichtshof
12.02.2025
Ra 2023/04/0017
Ob eine Verfolgungshandlung tauglich ist, ist nicht bloß an Hand des Inhalts der Aufforderung zur Rechtfertigung, sondern etwa auch unter Berücksichtigung einer der beschuldigten Person innerhalb der Verjährungsfrist gewährten Akteneinsicht zu beurteilen vergleiche etwa VwGH 12.6.2015, Ra 2014/17/0048, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040017.L04