Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0017

Rechtssatz

Ob eine Verfolgungshandlung tauglich ist, ist nicht bloß an Hand des Inhalts der Aufforderung zur Rechtfertigung, sondern etwa auch unter Berücksichtigung einer der beschuldigten Person innerhalb der Verjährungsfrist gewährten Akteneinsicht zu beurteilen vergleiche etwa VwGH 12.6.2015, Ra 2014/17/0048, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040017.L04