Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0188

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2023/03/0187 B 06.11.2024

Rechtssatz

Das Bestehen eines bloßen von einer Staatsanwaltschaft angenommenen Tatverdachtes - ohne eigene Feststellungen der Waffenbehörde bzw. des VwG zum Verhalten des Betroffenen - reicht als alleinige Grundlage für eine Prognoseentscheidung nach Paragraph 12, Absatz eins, WaffG nicht aus vergleiche VwGH 8.5.2023, Ra 2022/03/0120, Rn. 16).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023030188.L01