Verwaltungsgerichtshof
07.11.2023
Ra 2023/02/0196
Auch bei der Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß Paragraph 5, VVG in einem Verfahren wegen einer Verwaltungsübertretung, das unter die Ausnahmebestimmung des Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG fällt, handelt es sich um eine "Verwaltungsstrafsache" im Sinne der Bestimmung des Artikel 132, B-VG.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020196.L06