Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/02/0182

Rechtssatz

Grundsätzlich sind Halte- und Parkverbote in Paragraph 24, StVO 1960 geregelt, was sich bereits aus der gleichlautenden Überschrift dieser Bestimmung ergibt (im Gegensatz dazu regelt Paragraph 23, StVO 1960 von seiner Grundkonzeption die Art und Weise des Haltens und Parkens und fällt ein Verstoß gegen Paragraph 23, StVO 1960 somit nicht unter den Begriff "Halte- und Parkverbote").

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023020182.L04