Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/02/0103

Beachte

Besprechung in:

in: ZVR 10 aus 2023,, S. 407-408;

Rechtssatz

Der Zulassungsbesitzer hat durch Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems für die Einhaltung der entsprechenden Vorschrift etwa auch außerhalb des Betriebsgeländes zu sorgen. Anweisungen an die Lenker können den Zulassungsbesitzer für sich alleine nicht von seiner Verantwortung entlasten, zumal eine Überwälzung der ihn treffenden Verpflichtungen auf die ohnedies diesbezüglich gesondert unter Strafsanktion stehenden Lenker nicht möglich ist vergleiche VwGH 21.4.1999, 98/03/0350). Dies gilt auch für den Fall des Verleihs eines Fahrzeuges an ein fremdes Unternehmen vergleiche VwGH 4.8.2016, Ra 2016/02/0129).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020103.L01