Verwaltungsgerichtshof
03.05.2023
Ra 2023/02/0019
GRS wie Ra 2019/02/0096 B 24. Juni 2019 RS 1
Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020019.L02