Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/02/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/02/0096 B 24. Juni 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020019.L02