Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.2025

Geschäftszahl

Ro 2023/02/0001

Rechtssatz

Auch aus den Gesetzesmaterialien (ErläutRV 559 BlgNR 26. Gesetzgebungsperiode 1) ergibt sich, dass dem Fahrzeugbegriff der Gedanke zugrunde liegt, dass damit Personen und Sachen auch über weitere Wegstrecken befördert werden können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023020001.J07