Verwaltungsgerichtshof
03.04.2025
Ro 2023/02/0001
Auch aus den Gesetzesmaterialien (ErläutRV 559 BlgNR 26. Gesetzgebungsperiode 1) ergibt sich, dass dem Fahrzeugbegriff der Gedanke zugrunde liegt, dass damit Personen und Sachen auch über weitere Wegstrecken befördert werden können.
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023020001.J07