Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/01/0266

Rechtssatz

Der "Zeitpunkt des Einschreitens" - und sohin der für die Gefährdungsprognose maßgebliche Beurteilungszeitpunkt - ist jener Zeitpunkt, zu dem das Betretungs- und Annäherungsverbot durch die eingeschrittenen Organe (gegenüber dem Adressaten des Betretungs- und Annäherungsverbots) ausgesprochen wird vergleiche VwGH 24.5.2005, 2004/01/0579).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010266.L04