Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/21/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/21/0537 B 22. Februar 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Grenzüberschreitender Suchtgiftschmuggel stellt ein besonders verpöntes Fehlverhalten dar, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr besteht und bei dem auch ein längeres Wohlverhalten in Freiheit noch nicht für die Annahme eines Wegfalls der daraus ableitbaren Gefährdung ausreicht vergleiche VwGH 24.10.2019, Ra 2019/21/0207; VwGH 4.4.2019, Ra 2019/21/0060).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022210159.L01