Verwaltungsgerichtshof
19.01.2023
Ra 2022/21/0159
GRS wie Ra 2020/21/0537 B 22. Februar 2021 RS 1
Grenzüberschreitender Suchtgiftschmuggel stellt ein besonders verpöntes Fehlverhalten dar, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr besteht und bei dem auch ein längeres Wohlverhalten in Freiheit noch nicht für die Annahme eines Wegfalls der daraus ableitbaren Gefährdung ausreicht vergleiche VwGH 24.10.2019, Ra 2019/21/0207; VwGH 4.4.2019, Ra 2019/21/0060).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022210159.L01