Verwaltungsgerichtshof
06.09.2022
Ra 2022/21/0048
GRS wie Ra 2021/21/0162 E 5. Juli 2022 RS 1
Die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme gegen den über den unbefristeten Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" und auch über eine Aufenthaltsberechtigung nach Artikel 7, des ARB 1/80 verfügenden Fremden ist am Maßstab des Paragraph 52, Absatz 5, FrPolG 2005 zu prüfen vergleiche VwGH 7.10.2021, Ra 2020/21/0363, betreffend die Stellung des Paragraph 52, Absatz 5, FrPolG 2005 im "Stufenbau" der jeweils erforderlichen Gefährdungsprognosen bei Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022210048.L01