Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/20/0289

Rechtssatz

Für die Gewährung von Asyl bedarf es stets der Prüfung eines kausalen Zusammenhanges zwischen der Verfolgungshandlung (oder dem Fehlen von Schutz vor Verfolgung) und einem Verfolgungsgrund im Sinn der GFK. Es kommt nicht darauf an, dass "irgendein" Zusammenhang besteht, sondern dass die Verfolgungshandlung kausal auf einen Verfolgungsgrund im Sinn der GFK - wenn auch nicht notwendigerweise als den alleinigen Grund - zurückzuführen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022200289.L11