Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/20/0289

Rechtssatz

Die "Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" muss unabhängig von Verfolgungshandlungen festgestellt werden, die den Mitgliedern dieser Gruppe in ihrem Herkunftsland drohen. Bestehen beispielsweise im Herkunftsland strafrechtliche Bestimmungen, die spezifisch Homosexuelle betreffen, erlaubt das die Feststellung, dass diese Personen eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die von der umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird vergleiche EuGH 27.3.2025, C-217/23).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022200289.L01