Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/19/0263

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/19/0264

Ra 2022/19/0265

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/18/0440 E 12. Juni 2020 RS 13

Stammrechtssatz

Verbleiben beim VwG nach einer ausführlichen Befragung des Konvertiten Zweifel an dessen wahrer innerer Einstellungsänderung und Verdachtsmomente auf das Vorliegen einer Scheinkonversion, so kommt aber einer Befragung von Zeugen (wie Priestern, Taufpaten) umso mehr Bedeutung zu (VwGH 26.3.2019, Ra 2018/19/0603).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022190263.L01