Verwaltungsgerichtshof
20.04.2023
Ra 2022/19/0028
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/19/0029
Ra 2022/19/0030
Ra 2022/19/0031
GRS wie Ra 2021/20/0328 E 15. Dezember 2021 RS 3
Sowohl bei der im Rahmen der Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme nach dem FrPolG 2005 vorzunehmenden Gefährdungsprognose als auch der Interessenabwägung nach Paragraph 9, BFA-VG 2014 darf zwar auch ein vom Strafgericht - allenfalls: noch - nicht geahndetes Fehlverhalten berücksichtigt werden. Dafür bedarf es jedoch entsprechender, in einem ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahren getroffener Feststellungen zum Fehlverhalten und nicht bloß zu einer allfällig bestehenden, nicht weiter verifizierten Verdachtslage vergleiche etwa VwGH 18.11.2020, Ra 2020/14/0113, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022190028.L01