Verwaltungsgerichtshof
18.04.2023
Ra 2022/18/0161
Der Schutzbedarf einer Asylwerberin, die Opfer von Menschenhandel, somit von schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen, geworden ist, muss besonders sorgfältig geprüft werden vergleiche dazu etwa Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, sowie UNHCR-Richtlinien zum Internationalen Schutz Nr. 7: Anwendung des Artikels 1 A (2) des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge auf die Opfer von Menschenhandel und entsprechend gefährdete Personen).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022180161.L01