Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/17/0157

Rechtssatz

Die (künftige) berufliche Integration und Selbsterhaltungsfähigkeit eines Fremden kann nicht bloß durch einen arbeitsrechtlichen Vorvertrag, sondern ohne Weiteres auch durch eine glaubwürdige und konkrete Einstellungszusage nachgewiesen werden (VwGH 9.9.2010, 2008/22/0113; VwGH 30.9.2024, Ra 2021/17/0163).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170157.L03