Verwaltungsgerichtshof
19.11.2025
Ra 2022/17/0157
Die (künftige) berufliche Integration und Selbsterhaltungsfähigkeit eines Fremden kann nicht bloß durch einen arbeitsrechtlichen Vorvertrag, sondern ohne Weiteres auch durch eine glaubwürdige und konkrete Einstellungszusage nachgewiesen werden (VwGH 9.9.2010, 2008/22/0113; VwGH 30.9.2024, Ra 2021/17/0163).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170157.L03