Verwaltungsgerichtshof
21.11.2024
Ra 2022/16/0028
Bei der Frage, welcher Stoff oder Bestandteil einer Ware ihren "wesentlichen Charakter" verleiht, handelt es sich um eine Rechtsfrage, deren Beantwortung nur auf Grundlage entsprechender Feststellungen - etwa betreffend die physikalischen Eigenschaften der jeweiligen Bestandteile, insbesondere im Hinblick auf die Funktion der Ware vergleiche zur Relevanz des Verwendungszweckes einer Ware als objektives Einreihungskriterium etwa EuGH 27.6.2024, Prysmian Cabluri și Sisteme SA, C-168/23, mwN), allenfalls im Hinblick auf die Frage, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen, funktionsbedingten Eigenschaften behalten würde vergleiche etwa EuGH 5.9.2024, BIOR, C-344/23) - erfolgen kann.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160028.L06