Verwaltungsgerichtshof
23.03.2023
Ra 2022/15/0050
Voraussetzung für die Annahme eines Missbrauches im Zusammenhang mit der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Zwischenschaltung einer oder mehrerer Gesellschaften ist, dass es durch die (allenfalls auch verzögerte) Ausschüttung von Dividenden zu einer ungerechtfertigten Steuerersparnis kommt, weil der Empfänger der Dividenden bei direkter Beteiligung die KESt-Befreiung nicht in Anspruch nehmen könnte.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150050.L03