Verwaltungsgerichtshof
23.03.2023
Ra 2022/15/0050
Liegt eine Erklärung gemäß Paragraph 2, der Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1995,, nicht vor oder sind dem zum Abzug Verpflichteten Umstände erkennbar, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen, ist eine der Mutter-Tochter-Richtlinie entsprechende Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Antrag der Muttergesellschaft durch ein Steuerrückerstattungsverfahren herbeizuführen.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150050.L01