Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/14/0204

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/01/0159 B 26. Mai 2021 RS 3

Stammrechtssatz

Der VwGH hat in Bezug auf Suchtgiftdelinquenz wiederholt festgehalten, dass diese ein besonders verpöntes Fehlverhalten darstellt, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr gegeben ist und an dessen Verhinderung ein besonders großes öffentliches Interesse besteht vergleiche VwGH 8.7.2020, Ra 2019/14/0272, mwN; vergleiche auch die Rechtsprechung des EGMR, der Drogenhandel als Plage ["scourge"] bezeichnet und daher hartes Vorgehen nationaler Behörden dagegen billigt, jüngst EGMR 15.10.2020, Akbay u.a./Deutschland, 40495/15, Ziffer 110,).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022140204.L01