Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/13/0096

Rechtssatz

Die Zahlung des Entgelts im Rahmen eines Dienstverhältnisses unterliegt beim Empfänger der Einkommensteuer; eine Umsatzsteuerpflicht vergleiche dazu VwGH 29.1.2020, Ra 2019/13/0115) besteht insoweit aber nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130096.L05