Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/13/0035

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/13/0036

Ra 2022/13/0037

Rechtssatz

Ein Anbringen liegt erst dann vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130035.L04