Verwaltungsgerichtshof
15.12.2025
Ra 2022/13/0033
Die Zuwendung eines Vorteils an einen Gesellschafter kann auch darin gelegen sein, dass eine ihm nahestehende Person begünstigt wird vergleiche etwa VwGH 1.6.2017, Ro 2016/15/0021). Auch Körperschaften, an denen dem Gesellschafter nahestehende Personen beteiligt sind, können in einer solchen Nahebeziehung stehen vergleiche VwGH 3.8.2000, 96/15/0159).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022130033.L02