Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/12/0179

Rechtssatz

Wird ein rechtswidriger Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gemäß Artikel 87, Absatz eins, B-VG behauptet und dabei auf die richterliche Unabhängigkeit eines namentlich genannten Richters des BVwG verwiesen, wird damit ein Eingriff in ein subjektives Recht des Revisionswerbers, der kein Richter ist, nicht geltend gemacht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022120179.L02