Verwaltungsgerichtshof
22.12.2022
Ra 2022/12/0161
Die Erlassung einer einstweiligen Anordnung dient der Sicherung des Hauptanspruchs, so allenfalls auch der in der Hauptsache zu fällenden Entscheidung der Behörde.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022120161.L04