Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/11/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/09/0117 B 25. Oktober 2018 RS 3

Stammrechtssatz

Welchem von mehreren, einander widersprechenden Gutachten das Gericht folgt, hat es nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung danach zu prüfen, welchem die höhere Glaubwürdigkeit beizumessen ist (siehe VwGH 11.4.2018, Ra 2017/12/0034).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022110060.L01