Verwaltungsgerichtshof
07.01.2026
Ra 2022/10/0050
GRS wie 2009/10/0214 E 11. Dezember 2009 RS 1
Ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung steht der Erteilung eines Auftrages zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages vergleiche E 27. März 2000, 99/10/0261).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022100050.L03