Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2022/10/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/10/0214 E 11. Dezember 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung steht der Erteilung eines Auftrages zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages vergleiche E 27. März 2000, 99/10/0261).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022100050.L03