Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/09/0042

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/09/0048

Rechtssatz

Nach Paragraph 41, Absatz eins, PVG 1967 ist zur Antragstellung an die Aufsichtsbehörde eine Person oder ein Organ der Personalvertretung legitimiert, die oder das die Verletzung ihrer oder seiner Rechte durch rechtswidrige Geschäftsführung behauptet. Ein Mitglied des Zentralausschusses fällt nicht unter den Begriff des Organs der Personalvertretung nach Paragraph 3, Absatz eins, PVG 1967. Personalvertretern ist in dieser Bestimmung auch keine weitere, eigene Antragslegitimation eingeräumt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022090042.L03