Verwaltungsgerichtshof
21.10.2022
Ra 2022/09/0042
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/09/0048
Nach Paragraph 41, Absatz eins, PVG 1967 ist zur Antragstellung an die Aufsichtsbehörde eine Person oder ein Organ der Personalvertretung legitimiert, die oder das die Verletzung ihrer oder seiner Rechte durch rechtswidrige Geschäftsführung behauptet. Ein Mitglied des Zentralausschusses fällt nicht unter den Begriff des Organs der Personalvertretung nach Paragraph 3, Absatz eins, PVG 1967. Personalvertretern ist in dieser Bestimmung auch keine weitere, eigene Antragslegitimation eingeräumt.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022090042.L03