Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2022

Geschäftszahl

Ro 2022/09/0007

Rechtssatz

Die Frage der ziffernmäßigen Berechnung der Geldstrafe ist keine Frage der in der Entscheidung über die Verhängung einer Disziplinarstrafe vorzunehmenden Strafbemessung, sondern ein bloßer Rechenvorgang, der erst beim Vollzug der Geldstrafe erfolgen kann vergleiche VwGH 15.2.2013, 2013/09/0001).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022090007.J04