Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2022/08/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/11/0209 E 23. Juni 2020 RS 2

Stammrechtssatz

Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung schließt es auch nicht von vornherein aus, danach die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides zurückzuverweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022080174.L13