Verwaltungsgerichtshof
15.10.2025
Ra 2022/08/0174
Gesetzeszweck des BUAG ist es, die Arbeitnehmer vor Nachteilen in Bezug auf den Erwerb von dienstzeitabhängigen Ansprüchen wegen der Auswirkungen der in der Baubranche typischen saisonalen, witterungsbedingten Beschäftigungsunterbrechungen zu bewahren.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022080174.L11