Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.08.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/08/0138

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/08/0139

Ra 2022/08/0140

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/08/0130 B 4. Oktober 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Hinsichtlich der Abgrenzung des Dienstvertrages (der Beschäftigung nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG) vom freien Dienstvertrag einerseits und vom Werkvertrag andererseits entspricht es der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass allen drei Vertragstypen die freiwillige Verpflichtung zur Arbeit, die Entgeltlichkeit sowie eine gewisse Dauer gemeinsam ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022080138.L01